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Unentgeltliche Übertragung eines Teils eines MU-Anteils,Buchwertfortführung,Zurückbehaltung Kapitalkonto II

A betreibt ein Einzelunternehmen. Im Rahmen der Generationennachfolge gründet A eine GmbH & Co. KG. A ist alleiniger Kommanditist. Die GmbH ist Komplementärin und nicht am Vermögen beteiligt. Im zweiten Schritt bringt A sein Einzelunternehmen in die KG zu Buchwerten ein. Das Kommanditkapital (Kapitalkonto I) wird um einen Betrag x erhöht und der Differenzbetrag auf ein personenbezogenes Kapitalkonto II gebucht (im Einbringungsvertrag so auch schriftlich festgehalten). Das Kommanditkapital auf dem Kapitalkonto I bestimmt die Beteiligungs- und Stimmrechte an der KG. Anschließend schenkt A 49 % seines Kommanditanteils an seinen Sohn S. A behält sich aber sein Kapitalkonto II zurück. Frage: Muss das Kapitalkonto II mit übertragen werden, oder kann es grundsätzlich zurückbehalten werden, ohne die Übertragung zu Buchwerten zu gefährden?
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