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mitunternehmerische Betriebsaufspaltung,Buchwert,Beendigung

Für eine GmbH & Co. KG soll ein Generationswechsel vorbereitet werden. An der GmbH & Co. KG sind die Eheleute R beteiligt sowie ein dritter Gesellschafter M. Herr R besitzt einen Kommanditanteil von 78 %, Frau R 2 %, die restlichen 20 % hält M. Die Anteile an der Komplementär-GmbH befinden sich im Betriebsvermögen der GmbH & Co. KG. Die Eheleute R vermieten ein funktional nicht wesentliches Grundstück an die GmbH & Co. KG. Das Grundstück gehört den Eheleuten als Bruchteilsgemeinschaft. Von dem Vorberater wurde die Bruchteilsgemeinschaft als mitunternehmerische Betriebsaufspaltung behandelt und als GbR gesondert festgestellt. Unseres Erachtens handelt es sich dabei allerdings um Sonderbetriebsvermögen der jeweiligen Gesellschafter. Geplant ist vorerst Folgendes: Die Ehefrau soll mit Wirkung zum 31.12. aus der KG austreten und ihren Kommanditanteil dem Ehemann schenken. Anschließend ist eine Umwandlung der GmbH & Co. KG in eine Kapitalgesellschaft geplant. Damit das Sonderbetriebsvermögen nicht entnommen werden muss, soll die Ehefrau die Vermietung des Grundstücks als Einzelunternehmerin fortführen, bis sie das 55. Lebensjahr erreicht hat. Unsere Frage: 1. Stimmen Sie zu, dass es sich bei dem Grundstück um Sonderbetriebsvermögen handelt und nicht um eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung? 2. Kann der Ehemann zeitgleich mit der Übernahme des Kommanditanteils seiner Frau seinen Sonderbetrieb zum Buchwert auf die Ehefrau übertragen?
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