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§ 6b EStG,anschaffungsnahe Herstellungskosten,§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Ein Mandant hat ein Gebäude mit Gewinn verkauft. Diesen Gewinn haben wir in die §-6b-Rücklage eingestellt. Beim Neukauf eines Gebäudes haben wir die Anschaffungskosten vom Gebäude um die §-6b-Rücklage gemindert. Der Mandant hat nun innerhalb von drei Jahren einige Renovierungen vorgenommen. Berechnen wir die 15 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) von den ursprünglichen Anschaffungskosten für das Gebäude oder von den ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich der §-6b-Rücklage? Beispiel: Anschaffungskosten Gebäude 600.000 € Anschaffungskosten Grund und Boden 50.000 € §-6b-Rücklage: 550.000 € (wurde mit 50 T€ auf GuB genommen und mit 500 T€ auf das Gebäude) geminderte AK Gebäude: 100.000 € Erhaltungskosten für neue Heizung: 20.000 €
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