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§ 17 EStG,§ 34 EStG,Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Wir betreuen seit vielen Jahren eine GmbH. Ein Gesellschafter hält 75 % der Anteile, ein weiterer Gesellschafter 25 %. Der Mehrheitsgesellschafter möchte nun sämtliche Anteile des Minderheitsgesellschafters erwerben. Vorgesehen ist, dass der notarielle Vertrag über den Erwerb der Anteile noch im Jahr 2021 geschlossen wird. Der Kaufpreis soll aber erst Anfang Februar 2022 fließen. Frage 1 In der Einkommensteuererklärung des Minderheitsgesellschafters würden wir den Verkaufserlös und damit den Gewinn aus dem Verkauf der Anteile erst im Jahr 2022 in seiner Einkommensteuererklärung erfassen. Ist dies richtig? Frage 2 Der Minderheitsgesellschafter ist auch Geschäftsführer der GmbH. Er scheidet Ende 2022 aus dem Anstellungsverhältnis und damit natürlich auch als Geschäftsführer aus. Kann für den Verkauf der GmbH-Anteile der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG in Anspruch genommen werden, da er mehr oder weniger seine gesamten beruflichen Einkünfte aus dem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag bezieht und sich ja nun von seinen Anteilen, also der Erwerbsquelle, trennt? Frage 3 Falls Sie Frage 2 bejahen, würde dies auch gelten, wenn der Kaufpreis bereits im Jahr 2021 fließt?
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