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Betriebsaufspaltung,Verflechtung

Es gibt eine A-B-GmbH mit den Gesellschaftern Ehemann und Ehefrau, je 50 % am Vermögen und Stimmrechten beteiligt seit Gründung im Jahr 1993. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Geschäftsführer war seit 1993 der Ehemann, ab 2018 Ehemann und Ehefrau. Daneben wurden mehrere Immobilien jeweils gemischt genutzt, d.h. teilweise entgeltlich an die GmbH überlassen, teilweise zu Wohnzwecken vermietet. Immobilie 1: Eigentümer 100 % Ehemann; von 1993 bis 2013 teilweise an die GmbH verpachtet (anfangs kleine Werkstatt, ab 1994 nur noch Lagerraum), ansonsten Wohnzwecke. Immobilie 2: Eigentümer 100 % Ehemann; von 1994 bis heute teilweise an die GmbH verpachtet (Firmensitz der GmbH, große Werkstatt, Büroräume, Küchen, Sanitär- und Sozialräume; mehrfach erweitert), ansonsten Wohnzwecke. Immobilie 3: Kauf eines Grundstücks im Jahr 2004 durch die Eheleute als Bruchteilsgemeinschaft. Bebauung ab 2010, Fertigstellung und Nutzung ab 2011, teilweise an die GmbH verpachtet als Büro, Schulungs- & Besprechungsräume, Aktenlager, ansonsten zu Wohnzwecken vermietet. Fraglich ist, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt. Meines Erachtens ist das seit 01.01.2011 der Fall, da durch die entgeltliche Überlassung der Immobilie 3 an die GmbH die sachliche Verflechtung vorliegt und anders als bei Immobilie 1 und 2 auch eine personelle Verflechtung wegen der Personengruppentheorie. Stimmen Sie dem zu? Weiterhin fraglich ist, welche Konsequenz die Betriebsaufspaltung für die Immobilien 1 + 2 bedeutet. Bisher wurden hier insgesamt Einkünfte aus § 21 EStG erklärt, also keine Betriebsaufspaltung deklariert, da m.E. keine personelle Verflechtung bestand. Stellen bzw. stellten die an die GmbH überlassenen Grundstücks- & Gebäudeteile der Immobilien 1 (von 01.01.2011 bis 2013) und 2 (von 01.01.2011 bis heute) aufgrund des BFH-Urteils vom 10.06.1999, BStBl. II, 715 in Verbindung mit BFH-Urteil vom 29.11.2017 – I R 7/16, Rz. 17, nun notwendiges Sonder-Betriebsvermögen des Ehemanns zur Beteiligung am „Besitzunternehmen“ der Eheleute A + B dar?
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