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anschaffungsnahe Herstellungskosten,Handelsbilanz

Unser Mandant (eine GmbH) hat im Jahr 2019 ein Grundstück mit aufstehendem Mehrfamilienhaus (29 Wohnungen) erworben. Die Wohnungen werden teilweise vermietet und teilweise renoviert. Die Renovierungskosten betragen bis Ende 2020 ca. 13 % der Gebäudeanschaffungskosten, so dass damit zu rechnen ist, dass im Jahr 2021 die Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG überschritten wird. In der Steuerbilanz zum 31.12.2020 sollen die Renovierungskosten bereits als anschaffungsnahe Herstellungskosten aktiviert werden. Frage: Ist eine Aktivierung in der Handelsbilanz ebenso möglich? Falls ja, wie lang ist die handelsrechtliche Abschreibungsdauer?
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