Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Anteilsübertragung,Gewinnbezugsrecht,Ergebnisverteilung

Wir betreuen einen Bäckereibetrieb in der Rechtsform einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG. Bislang gibt es zwei Herren, die jeweils 50 Prozent der Anteile sowohl an der Komplementär-GmbH als auch an der KG (als Kommanditisten) halten. Es ist angedacht, dass ein Dritter der Gesellschaft beitritt, weswegen die bisherigen Gesellschafter jeweils 1/3 der GmbH- als auch der KG-Anteile an diesen abtreten bzw. übertragen wollen. Im Innenverhältnis sind sich die drei Herren einig, dass die Übertragung der Anteile und die veränderten Gewinnbezugsrechte auf der KG-Ebene bereits ab dem 01.04.2021 wirken sollen. Leider hat die Bank, welche die zu übertragenden Anteile finanzieren soll, erst kürzlich ihre Beteiligung zugesagt, weswegen geplant ist, den Übertragungsakt nun bis Ende August 2021 notariell umzusetzen. Fragen: 1. Ab wann ist der beitretende Dritte auf der Ebene der KG (aus steuerlicher Sicht) gewinnbezugsberechtigt? Ist dies rückwirkend zum 01.04.2021 möglich? 2. Sehen Sie im Fall, dass das neue Gewinnbezugsrecht erst ab Ende August 2021 wirken kann (mit Unterzeichnung der Vereinbarung) eine Möglichkeit, den Gewinn durch andere Instrumente – wie z.B. einen Vorabgewinn für seinen ab dem 01.04.2021 verstärkten Arbeitseinsatz – dennoch auf den beitretenden Dritten zu verlagern? 3. Zu welchem Zeitpunkt kann das Gewinnbezugsrecht auf der Ebene der GmbH übergehen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen