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Anwachsung durch Ausscheiden Komplementär,Verrechenbare Verluste,Fortführung im Einzelunternehmen

Sachverhalt: Mandant PT ist alleiniger Kommanditist der A GmbH & Co. KG. Aufgrund von Verlust im Jahr 2020 hat PT einen nach § 15a EStG verrechenbaren Verlust in Höhe von 32 T€. Der alleinige Komplementär PT Verw. GmbH ist im Feb. 2021 aus der o.g. Gesellschaft ausgeschieden. Damit ist nur noch PT der alleinige Gesellschafter und das Vermögen wächst ihm an. Damit ist die A GmbH & Co. KG aufgelöst und PT führt den Geschäftsbetrieb als Einzelunternehmer weiter. Frage: Kann PT im Jahr 2021 den verrechenbaren Verlust aus der o.g. Beteiligung mit seinen übrigen Einkünften verrechnen bzw. abziehen?
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