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IAB,Aufstockung,zulässig

Für eine im Jahr 2020 durchgeführte Investition in Höhe von insgesamt 100 T€ wurde im Rahmen der Steuererklärung 2019 ein IAB in Höhe von 20 % gebildet (20 T€). Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde nun ein Mehrergebnis für das Jahr 2018 festgestellt. Um dieses zu kompensieren, soll der im Jahr 2019 nicht ausgeschöpfte IAB nachträglich um 20 T€ aufgestockt werden. Ist eine nachträgliche Aufstockung des IAB unter Anwendung des BFH-Urteils vom 12.11.2014 (X R 4/13) zulässig?
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