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Betriebstätte DBA D-CH,Fehlende Geschäftseinrichtung

Meine Mandantin ist eine inländische GmbH ohne ausländische Betriebsstätten. Mein Mandantin ist im Versandhandel für Fahrradzubehör tätig. Meine Mandantin plant die Einfuhr von E-Bikes aus China. Jedoch werden diese Fahrräder im Auftrag meiner Mandantin von China in die Schweiz exportiert, da sie dort für den europäischen Markt von einer schweizerischen Firma lohnveredelt werden. Anschließend importiert mein Mandant die Fahrräder von der Schweiz nach Deutschland. Hat meine Mandantin mit dieser Vorgehensweise ggf. in der Schweiz eine Betriebsstätte begründet und muss in der Schweiz irgendwelche Einkünfte deklarieren bzw. muss sich für steuerliche Zwecke in der Schweiz registrieren lassen?
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