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Lifo-Verfahren,Zustimmung des Finanzamts

Folgende Fragen ergeben sich: Wenn das LiFo-Verfahren nach § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG für die Bewertung der Vorräte Anwendung finden soll: – Gibt es eine zeitliche Gebundenheit? – Kann jederzeit zu einer anderen Bewertung wieder gewechselt werden? – Ist beim Finanzamt Stellung zu nehmen?
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