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Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Verlustverrechnung,Optionsgeschäfte

Die S-GmbH (Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen) handelt für sich mit Optionsscheinen (zählt nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb). In den Jahren 2019 und 2020 übersteigen diese Verluste die Gewinne aus Optionsscheinen. Können die Verluste im Jahr 2019 und 2020 abgezogen werden, oder greift § 15 Abs. 4 S. 3 EStG? Kann für die Beantwortung dieser Frage das BMF-Schreiben vom 03.06.2021, welches eigentlich zur Abgeltungsteuer ergangen ist, herangezogen werden? Hier steht in Rz. 9 letzter Satz: Zertifikate und Optionsscheine gehören nicht zu den Termingeschäften.
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