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Aktivierung,Instandhaltung

Unser Mandant betreibt einen Sauna-Club. Der Sauna-Club befindet sich in angemieteten Räumlichkeiten. Mit Betriebseröffnung hat unser Mandant vom Vermieter Inventar in Höhe von 50.000 € übernommen, bestehend aus einer Sauna, Solarium, Kasse und Waschmaschinen. Eine weitere Dampfsauna hat der Mandant zum Preis von 22.500 € neu gekauft und einbauen lassen. Von dem übernommenen Inventar wurde über die letzten Jahre bis auf die Sauna alles verschrottet. Das Inventar steht zum 31.12.2020 mit einem Restbuchwert von rund 29.000 € in den Büchern. Die übernommene Sauna ist mittlerweile ca. 30 Jahre alt und hätte laut Mandanten wohl noch weitere zehn Jahre genutzt werden können. Auf Grund der coronabedingten Schließungen im Frühjahr und erneut seit 2. November 2020 wurde die Sauna über längere Zeiträume nicht beheizt. Es hat sich herausgestellt, dass dadurch das Material der Sauna dermaßen angegriffen und beschädigt wurde, dass die Sauna nicht mehr weiter betrieben werden kann und verschrottet werden muss. Der Mandant hat die Sauna eigenhändig herausgerissen und verschrotten lassen. Für die neue Sauna liegt ihm ein Angebot über rund 28.000 € vor. Wie ist die Anschaffung der neuen Sauna steuerlich zu behandeln?
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