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Erbengemeinschaft,Kommanditistenstellung

Mandant war Kommanditist einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG (50 %). Nach seinem Tod erben die Kinder T und S zusammen mit dem sonstigen Nachlass (privater Immobilienbesitz V+V) den Kommanditanteil. Frage: Wer wird der „neue“ Kommanditist und damit zukünftig als Gesellschafter in der Feststellungserklärung erfasst? Die Erbengemeinschaft zu 50 % oder die Kinder zu je 25 %?
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