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Betriebsaufspaltung,Nießbrauch,personelle Verflechtung

Es liegt folgende Konstellation vor: Eine Grundstücksgemeinschaft (GbR – Ehemann und Ehefrau zu jeweils 50 %) vermietet einen Grundstücksanteil an eine operative GmbH, an der der Ehemann und der Sohn der Eheleute zu jeweils 50 % beteiligt sind. Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Abgestimmt wird nach Geschäftsanteilen. Je 50 € eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme. Jedoch hat der Vater grundsätzlich eine zusätzliche Stimme. Bisher ist es so geregelt und auch nie beanstandet worden, dass die Grundstücksgemeinschaft im Rahmen der Vermietung an die GmbH Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG erzielt. Eine Betriebsaufspaltung ist nicht festgestellt worden. Nunmehr ist angedacht, im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, den Grundstücksanteil unter Vorbehaltsnießbrauch zu 100 % auf den Sohn zu übertragen. Es ist nunmehr zu prüfen, ob in diesem Fall eine Betriebsaufspaltung entsteht. Die neuen Beteiligungsverhältnisse wären dann so, dass der Sohn 100 % an der Vermietung hält und Vater und Sohn weiterhin jeweils 50 % an der operativen GmbH. Ist eventuell schon früher eine Betriebsaufspaltung entstanden, die eventuell bisher nicht erkannte wurde? Wenn ja, würde durch die Übertragung des Grundstücks auf den Sohn die Betriebsaufspaltung beendet und sowohl Grundstück als auch GmbH-Anteil in das Privatvermögen überführt werden mit der Folge der Aufdeckung und Versteuerung von stillen Reserven? Welche Auswirkung hat der Vorbehaltsnießbrauch in diesem Zusammenhang? Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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