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GmbH-Anteil,Veräußerung,Entnahme

Mein Mandant hat seine GmbH-Anteile zu 100 % in einer Einzelfirma. Anfangs wurde das Unternehmen als Einzelunternehmen geführt, später erfolgte die GmbH-Gründung, und der Geschäftsbetrieb wurde an die GmbH verpachtet. Somit mussten die Gesellschaftsanteile vollumfänglich im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens berücksichtigt werden. Nun stehen zwei Überlegungen an: 1. Der Mandant möchte die GmbH veräußern. Meines Erachtens unterliegt die Veräußerung des GmbH-Anteils dem Teileinkünfteverfahren, sodass 60 % des Veräußerungserlöses steuerpflichtig sind. Zudem ist im Rahmen der Gewerbesteuer eine vollständige Kürzung vorzunehmen. Meines Erachtens gilt diese Regelung auch für GmbH-Anteile, die in einer Besitzfirma/Einzelfirma gehalten werden. 2. Der Mandant möchte das Einzelunternehmen auflösen und den GmbH-Anteil im Privatvermögen fortführen. Die ursprüngliche Betriebsverpachtung bezog sich nur auf eine Internetseite und diverses Know-how, welches an die GmbH verpachtet wurde. Nach aktueller Ansicht sind diese Wirtschaftsgüter nicht mehr werthaltig, sodass das Einzelunternehmen die Betriebsverpachtung beenden kann und aufgelöst werden könnte. Ergeben sich steuerliche Konsequenzen, wenn der GmbH-Anteil in das Privatvermögen übernommen wird?
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