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§ 7g Abs. 4 EStG,Betriebsaufspaltung

A ist Alleingesellschafter der X-GmbH. Die X-GmbH betreibt einen Omnibusbetrieb. Um das Vermögen (Omnibusse) aus Haftungsgründen vom operativen Betrieb zu trennen, hat A die Omnibusse erworben und an die X-GmbH verpachtet. Es liegt somit unstrittig eine ertragsteuerliche Betriebsaufspaltung vor. Die Omnibusse werden in der Bilanz des Einzelunternehmens im Anlagevermögen ausgewiesen. Im Jahr 2018 betrug das Eigenkapital im Einzelunternehmen 50.000 €. Der Unternehmer A hat für den Erwerb weiterer Omnibusse im Jahr 2018 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gebildet. Das Finanzamt versagt den Abzug mit der Begründung, dass die Vermietung von Wirtschaftsgütern nicht vom § 7g EStG begünstigt ist. Hat das Finanzamt recht? Gilt dies auch für die klassische Betriebsaufspaltung?
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