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Patent,Immaterielles Wirtschaftsgut,Betriebsaufgabe

Ein Einzelunternehmen vertreibt Produkte auf Grundlage eines selbst angemeldeten Patents. Der Gewinn liegt jährlich bei ca. 100 T€. Das Patent ist nicht bilanziert. Der jährliche Gewinn kann unzweifelhaft dem Verdienst des Patents zugeschrieben werden. Führt die Aufgabe des Einzelunternehmens zur Aufdeckung stiller Reserven hinsichtlich des nicht bilanzierten Werts des Patents?
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