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§ 17 EStG,nachträgliche AK,Kapitalrücklage

An der M-GmbH sind die Gesellschafter Vater (V) und Mutter (M) zu je 50 % beteiligt. Im Jahr 2009 wird aus nicht ausgezahlten Nettogehältern des V i.H.v. 22.000 € und einer Einzahlung von 18.000 € der M eine Kapitalrücklage von 40.000 € der M-GmbH zugeführt. Im Jahr 2012 schenkt die M 20 % ihrer Anteile dem V und 80 % ihrem Sohn (S1). Zum 31.12.2021 ist die Unternehmensnachfolge geplant und der Sohn S1 kauft 50 % der Anteile von V und der Sohn S2 kauft die anderen 50 % Anteile von V. Ist die Kapitalrücklage von 40.000 € in voller Höhe als nachträgliche Anschaffungskosten vom Verkaufserlös des V im Rahmen von § 17 EStG abziehbar? Da derzeit der ausschüttbare Gewinn sehr hoch liegt, wird die Kapitalrücklage erst viele Jahre später zur Ausschüttung kommen. Ist dies dann noch ohne Kapitalertragssteuerbelastung an die neuen Gesellschafter S 1 und S 2 möglich?
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