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§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG,Photovoltaikanlage

Meine Mandanten, Gewerbebetrieb in Form einer GbR, beabsichtigen, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Betriebshalle zu errichten. Der erzeugte Strom soll vom Gewerbebetrieb genutzt werden (stromkostenintensiver Betrieb), eventuelle nicht speicherbare Spitzen werden ins Netz eingespeist. Kein Eigenverbrauch. Nun stellt sich die Frage, ob eine Photovoltaikanlage als bewegliches Wirtschaftsgut gilt, für das eine Rücklage nach § 7g EStG gebildet werden kann. Das Betriebsvermögen liegt zum 31.12.2020 unter 235.000 € und wird auch 2021 wahrscheinlich diesen Betrag nicht erreichen.
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