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Sonderausgaben,Steuerbegünstigte Zwecke,Stiftung

Unser Mandant hat zum 30.11.2020 seinen GmbH-Anteil für rund 1.000.000 € veräußert. Jetzt möchte er den Veräußerungsgewinn im Jahr 2021 in eine Stiftung einbringen. Ist es zutreffend, dass der Veräußerungsgewinn im Jahr 2020 steuerfrei bleibt, wenn er diesen innerhalb eines Jahres in eine Stiftung einbringt?
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