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E-Bike,Nutzung

Unser Mandant (Einzelunternehmer) kaufte ein E-Bike. Er schrieb uns: „Lt meinen Informationen reichen 10 % betriebliche Nutzung als gewillkürtes Betriebsvermögen aus und einen Nachweis der betrieblichen Nutzung müsste er nur erbringen, wenn das Finanzamt da Zweifel hat. Die Absetzbarkeit ändert sich da nicht.“ Wie ist das E-Bike in Bezug auf die Anschaffungskosten, laufenden Kosten und den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung und den laufenden Kosten zu behandeln, d.h. in ertragsteuerlicher und umsatzsteuerlicher Sicht? Was hat das ggf. für Auswirkungen auf den Eigenverbrauch aus ertragsteuerlicher und umsatzsteuerlicher Sicht? Wie ist der Nachweis ggf. zu führen?
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