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gewerblich,wesentlich

Unser Mandant hat vor, ein Bestandsgebäude zu kaufen. Das Gebäude soll im Privatvermögen gehalten werden. Nun sollen im Kaufvertrag die Betriebsvorrichtungen (Kranbahn) extra ausgewiesen werden. Da die Betriebsvorrichtung dann im Kaufvertrag ersichtlich ist und diese nun später auch vermietet wird, sind dies dann Einkünfte aus V+V, oder werden diese Mieteinnahmen wie gewerbliche Einkünfte behandelt? Besteht dann demnach auch die Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung?
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