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gewerblicher Grundstückshandel,Teilung WEG,verdeckte Einlage in Personengesellschaft

Es geht um die Frage des gewerblichen Grundstückshandels im Zusammenhang mit der Einbringung von umfangreichen Grundvermögen in eine GmbH & Co. KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten bzw. gegen Veräußerungsentgelt. Der Grundbesitz ist seit mehr als zehn Jahren im Eigentum und wird fremdvermietet. Fraglich ist, ob Ansatzpunkte für einen gewerblichen Grundstückshandel vorliegen können. Fraglich ist ferner, ob eine vorherige Aufteilung in Teileigentum steuerschädlich sein kann. Verändert sich die Situation, wenn der Einbringende hauptberuflich mit Grundstücken zu tun hat (Bauträger, Architekt)? Was ist mit Grundstücken, die weniger als zehn Jahre vermietet werden und ebenfalls eingebracht werden, aber unentgeltlich im Wege der Einlage? Das einschlägige BMF-Schreiben vom 26.03.2004 sollte immer noch einschlägig sein. Richtig?
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