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Beiträge zur BG,Betriebsausgaben o. Sonderausgaben

A und B sind Gesellschafter einer GbR. Die GbR ist im Bereich Fliesenverlegung tätig. Die beiden Gesellschafter sind nicht bei der GbR angestellt. Nun übernimmt die GbR die Beiträge der Berufsgenossenschaft für beide Gesellschafter. Müssen diese Beiträge wieder als Sonderbetriebseinnahmen bei den Gesellschaftern erfasst werden?
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