Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verrechenbare Verluste i.S. von § 15a EStG bei Umstrukturierungen von Personengesellschaften,Gewerbesteuerliche Verlustvorträge bei Personengesellschaften,Disquotale Gewinnverteilung

Meine Mandantin, eine GmbH & Co. KG, hat drei Kommanditisten, die mit einer Kommanditeinlage vom 9.000 € bzw. 1.000 € bzw. 1.000 € an der Gesellschaft beteiligt sind. Somit beträgt das Kommanditkapital insgesamt 11.000 €. Die festgestellten gewerblichen Verlustvorträge belaufen sich derzeit auf ca. 750.000 € sowie verrechenbare Verluste i.S.d. § 15a EStG auch auf insgesamt 700.000 €. Nun möchte ein Gesellschafter seine Kommanditeinlage um 750.000 € erhöhen, und dazu soll noch ein neuer Gesellschafter mit einem Kommanditanteil von weiteren 750.000 € zum 01.07.2021 in die Gesellschaft eintreten. Durch die Verwässerung der Kommanditanteile ist die Beteiligungsquote nach der Erhöhung des Kommanditkapitals eine ganz andere als davor. Welche Konsequenzen bezüglich des festgestellten gewerblichen und §-15a-Verlustes sind zu beachten? Kann eine disquotale Ergebnisfeststellung trotz Erhöhung des Kommanditkapitals weiterhin vertraglich vereinbart werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen