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Verlust,Beteiligung,China

Ein Mandant teilt mit, dass er im Jahr 2020 einen Verlust aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung erzielt hat. Sitz der GmbH ist in China. Der Mandant ist in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Ansässigkeit ist unstreitig in Deutschland. AK in 2015 i.H.v. 25.000 USD. Beteiligung i.H.v. 51 %. Veräußerungspreis im Jahr 2020 i.H.v. 0 USD. Kann der Mandant den Verlust in seiner ESt-Erklärung 2020 in Deutschland geltend machen unter Berücksichtigung des DBA? In China wird keine Steuererklärung abgegeben, dort bestehen auch keine (weiteren) Einkünfte. Bitte gehen Sie auch auf die Anzeigepflichten nach § 138 Abs. 2 AO und deren Fristen ein. Was passiert, falls dem deutschen Finanzamt der Erwerb der Beteiligung noch nicht bekannt ist, jetzt aber der Veräußerungsverlust geltend gemacht werden soll?
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