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disquotale Gewinnverteilung,Pkw-Nutzung,Personengesellschaft

Es handelt sich bei dem Unternehmen um eine OHG mit einer Beteiligungsquote von 50 % Mutter und 50 % Tochter. Die Gewinnverteilungsabrede 2019 wurde auf 100 % Tochter und 0 % Mutter disquotal abgeändert. Handelt es sich hierbei dann um eine Schenkung der Mutter an die Tochter, und muss dazu vorab der Gewinnanteil bei der Mutter steuerlich zugerechnet werden, und dann erfolgt eine Schenkung des baren Gewinnanteils an die Tochter? Die Mutter ist nur noch sporadisch für die Gesellschaft tätig und soll deshalb keinen Gewinnanteil mehr erhalten, außerdem ist sie Rentnerin, und jedes gewerbliche Einkommen wird auf ihre Rente angerechnet. Beide Gesellschafter haben zusätzlich ein Firmenfahrzeug, das in der OHG aktiviert ist und das sie auch privat nutzen dürfen. Ist das Fahrzeug der Mutter dann noch Betriebsvermögen bei einer Nutzung von mehr als 10 % für den Betrieb? Diese Nutzungen fallen an für Fahrten zum Betrieb für Aushilfstätigkeiten und für geschäftliche Beratungen der Tochter! Den privaten Nutzungsanteil der Mutter versteuert die Tochter momentan über den geldwerten Vorteil, der ihren disquotalen Gewinn erhöht. Ist dies korrekt, oder muss der Gewinnanteil der Mutter um diese Privatnutzung erhöht und gesondert und einheitlich festgestellt werden, so dass nur die Pkw-Nutzung den Gewinnanteil der Mutter darstellt? Oder ist die disquotale Gewinnverteilungsabrede steuerlich nicht anzuerkennen?
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