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§ 17 EStG,nachträgliche Anschaffungskosten,Forderungsverzicht

Die Gesellschafter A und B haben im August 2020 jeweils einen Anteil von 20 % an der Z-GmbH erworben (Anteile im Privatvermögen). Gleichzeitig mit dem Erwerb der Anteile haben sie der Z-GmbH als Gesamtschuldner ein Darlehen in Höhe von 49.000 € gewährt. Die GmbH steht nunmehr (Mai 2021) kurz vor der Insolvenz. Das gewährte Darlehen ist nicht werthaltig. Meine Fragen: Welche steuerliche Berücksichtigung des Darlehensausfalls kann in der Einkommensteuer von A und B erfolgen, wenn 1. die Gesellschafter jetzt auf das Darlehen verzichten, 2. die Gesellschafter jetzt einen qualifizierten Rangrücktritt nach § 39 InsO erklären und die Z-GmbH in Insolvenz geht oder liquidiert wird?
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