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Gebäudebestandteil,Betriebsvorrichtung

Unser Mandant betreibt ein Ferienhotel und hat im Rahmen von Neubaumaßnahmen unter anderem einen sog. Infinity-Pool gebaut. Dieser Pool wurde in eine Terrasse im dritten Stockwerk eingebaut und ist fest mit dem Fundament des Gebäudes verbunden. Die Anschaffungskosten für den Infinity-Pool belaufen sich auf ca. 200.000 €. Handelt es sich bei dem Infinity-Pool ertragsteuerlich betrachtet um einen Gebäudebestandteil oder um eine Betriebsvorrichtung? Als Gebäudebestandteil wäre der Pool mit 3 % jährlich abzuschreiben. Welche Nutzungsdauer wäre bei dem Infinity-Pool zugrunde zu legen, falls es sich um eine Betriebsvorrichtung handeln würde?
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