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§ 7g Abs. 7 EStG,Gesellschafterwechsel

Sachverhalt: An einer gewerblich tätigen GbR sind die Gesellschafter A mit 70 % und B mit 30 % beteiligt. Im Jahr 2017 wurden für Anschaffungen 2018/2019/2020 folgende IBAs gebildet. 2018 = 40.000 € 2019 = 70.000 € 2020 = 90.000 € Die Anschaffungen wurden bis 2020 auf einen Betrag von 50.000 € (IAB = 20.000 €) vorgenommen. Zusätzlich wurde für die im Jahr 2019 angeschafften Wirtschaftsgüter eine Sonderabschreibung von 21.000 € geltend gemacht. Das angeschaffte Vermögen befindet sich in der Gesamthandsbilanz. Zum 01.12.2020 verkauft der Gesellschaft B seinen ganzen MU-Anteil an den neuen Gesellschafter C. Wie ist die rechtliche Würdigung für die gebildeten und genutzten IABs und für die Sonderabschreibung? Welche Folgen hat der Verkauf für den ausscheidenden Gesellschafter und für den aufgenommenen Gesellschafter?
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