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Veräußerung wesentl. Beteiligungen n. § 17 EStG,Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Die T GmbH besteht seit 1991. Im Jahr 1993 haben fünf Mandanten die Beteiligung an der T GmbH von der Treuhandanstalt erworben. Das Stammkapital beträgt unverändert 100.000 DM. Die Anschaffungskosten (inklusive aller Nebenkosten) für die Beteiligung betrugen ca. 300.000 €. Die Beteiligungen werden durch die fünf Gesellschafter im Privatvermögen gehalten. Die Beteiligungshöhe beträgt minimal 12 %, maximal 25 %. Zwei der Gesellschafter sind zugleich Geschäftsführer des Unternehmens. Die Anschaffungskosten der Beteiligungen wurden von den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungshöhe getragen. Die Gesellschafter sind nicht verwandt oder verschwägert. Nunmehr ist beabsichtigt, die Beteiligung an die börsennotierte E-AG zu übertragen. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2020 ca. 1,8 Millionen €. Für diese Übertragung sind zwei Varianten im Gespräch: Variante 1: Die Gesellschafter erhalten (entsprechend ihres Beteiligungsverhältnisses) Aktien der E-AG im Wert von 2,7 Millionen € (entsprechend Tageskurs der Aktie). Variante 2: Die Gesellschafter erhalten (entsprechend ihres Beteiligungsverhältnisses) Aktien der E-AG im Wert von 1,7 Millionen € (entsprechend Tageskurs der Aktie) zuzüglich einer Barzahlung in Höhe von insgesamt 1 Million €. Wie sind die steuerlichen Auswirkungen dieser Transaktion?
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