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§ 7g EStG,Einbringung in eine Kapitalgesellschaft,Rückgängigmachung eines IAB

Eine GbR hatte für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage im Jahr 2019 einen IAB gebildet. Die Anschaffung erfolgt im Jahr 2021. 1. Die GbR soll noch vor Investitionsbeginn in eine GmbH umgewandelt werden. Kann der IAB in die GmbH übernommen werden? 2. Sollte die GbR zuerst investieren und danach innerhalb des einen Jahres in eine GmbH umgewandelt werden, wird dann die Verbleibensvoraussetzung allein durch die Umwandlung missachtet?
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