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gewerblicher Grundstückshandel,Aufteilung in Eigentumswohnungen

Ein Mandant möchte ein ihm seit mehr als zehn Jahren gehörendes Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen in Eigentumswohnungen parzellieren und anschließend verkaufen. Größere Renovierungen sollen nicht erfolgen. Im Jahr 2018 hat er bereits drei Eigentumswohnungen bzw. Mehrfamilienhäuser verkauft, die ihm ebenfalls seit über zehn Jahren gehörten. Parzellierungen haben hier nicht stattgefunden. Wird durch die Parzellierung des Mehrfamilienhauses bzw. einen anschließenden Verkauf der Wohnungen innerhalb von zehn Jahren ein gewerblicher Grundstückshandel begündet?
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