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gewerblicher Grundstückshandel,Zählobjekt,Modernisierung

Eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG hat im Jahr 2012 ein bebautes Grundstück erworben. Auf dem Grundstück stehen sieben Gebäude. Diese Gebäude wurden mal mehr oder weniger aufwendig instandgesetzt. Aus Laborräumen entstanden im Zuge der Maßnahmen Büroräume. Es ist angedacht, sämtliche Gebäude im Jahr 2023 an den bisherigen Mieter zu veräußern. Hierbei entsteht ein Veräußerungserlös von ca. 50 Mio. €. Bei einigen Gebäuden war die Instandhaltung intensiver, so dass diese über 50 % der Anschaffungskosten lagen. Hier könnte man eventuell von neuen Wirtschaftsgütern sprechen. Es besteht die Sorge, dass einige Gebäude zu Zählobjekten im Rahmen eines gewerblichen Grundstückhandels mutieren. Zurzeit findet eine Betriebsprüfung statt. Für die ersten drei instandgesetzten Gebäude will der Betriebsprüfer die Instandhaltung zu nachträglichen Anschaffungskosten umqualifizieren. Handelt es sich um Zählobjekte im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn man diese drei Gebäude parzeliert und nach zehn Jahren Haltedauer an den bisherigen Mieter veräußert?
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