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Darlehensforderung,Einlage,Rückzahlung

Unser Mandant hat 100 % der Anteile an einer GmbH erworben. Zudem hat er vom Altgesellschafter eine Darlehensforderung ggü. der in Rede stehenden GmbH erworben. Der damalige Kaufpreis lag unter dem Nennwert des Darlehens, der auf die GmbH-Anteile entfallende Kaufpreis war rein ideeller Natur. Das Darlehen wird und wurde auf GmbH-Ebene weiterhin mit dem Nennwert bilanziert, es wurde nicht erlassen o.Ä. Aufgrund positiver Geschäftsentwicklung der GmbH wurde zwischenzeitlich mit der Darlehenstilgung an den Gesellschafter begonnen. Dieser wird durch die erfolgenden Tilgungsleistungen einen Mittelzufluss erhalten, welcher über seinen ursprünglichen Anschaffungskosten für Darlehen und GmbH-Anteile liegt. Zudem sei zu erwähnen, dass durch Überlassung einer GS/GF-Immobilie an die GmbH eine Betriebsaufspaltung vorliegt. Sind die Mittelzuflüsse (Darlehenstilgungen) beim Gesellschafter steuerpflichtig? Könnten andere Punkte von Relevanz sein?
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