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Liquidationsverlust gemäß § 17 EStG,Zeitpunkt

Sachverhalt: GmbH-Liquidationsbeschluss vom 20.11.2017 zum 31.12.2017; Gesellschaft ist bilanziell überschuldet; keine Auskehrung zu erwarten; Ende der Liquidation am 21.05.2020 gemäß HR-Eintrag. Mandant hat mir als StB die Info über seinen 2017er-Verlust erst im Dez. 2019 eingereicht. Da ESt-Bescheid 2017 bereits seit 15.03.2019 bestandskräftig, wurde der 2017er-Verlust mit ESt 2018 erklärt (war ein Versuch). Das Finanzamt sieht den Realisationszeitpunkt im VJ 2017, da zivilrechtliche Auflösung und keine wesentliche Änderung der Verlusthöhe nach dem 31.12.2017 gegeben, daher komplette Ablehnung des 2017er-Verlustes in der ESt 2018 und den Folgejahren. Dies ist meines Erachtens lt. BFH korrekt. Besteht dennoch die Möglichkeit (Rechtsprechung), den Verlust erst im VJ 2020 geltend zu machen?
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