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§ 15 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 24 Nr. 2 EStG,§ 13b ErbStG,§ 2 UStG,Behandlung der Veräußerung von WIrtschaftsgütern eines nicht vollständig abgewickelten Gewerbebetriebs durch die Erben

Wir betreuen eine Erbengemeinschaft, die von ihrem Vater einen Warenbestand aus einem früheren Betrieb geerbt hat. Der Betrieb wurde 2001 vom Vater aufgegeben. Lediglich einer der Erben hatte damals den Betrieb weitergeführt, die Maschinen übernommen, aber nicht den Warenbestand. Wie die Betriebsaufgabe des Vaters damals abgelaufen ist, ist unklar. Wir gehen davon aus, dass der Warenbestand nicht zu entnehmen war, da es sich um Vermögensgegenstände handelt, die für Privatvermögen nicht geeignet sind, und trotz Betriebsaufgabe der Warenbestand weiterhin als betriebliches Vermögen behandelt wurde, zumal der Erblasser immer wieder mal einen kleinen Bestand aus dem Warenlager auf Rechnung (ohne USt) verkauft hatte. Fraglich ist nun, ob für das Warenlager Erbschaftsteuer zu zahlen ist oder ob hier, wie bei anderem Betriebsvermögen, Freibeträge gem. §§ 13a, 13b ErbStG greifen. Sind die Erben nun Unternehmer geworden? Wenn die Erben den Warenbestand verkaufen, handelt es sich um Einkünfte gem. § 24 oder § 15 EStG, oder sind die Erlöse gar steuerfrei?
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