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Gewerbesteuermessbetrag,Verteilung,Zurechnung

Die Gesellschafter der X KG haben die folgenden steuerrechtlichen Gewinnanteile: Komplementär A: 136.000 € Gewinn Kommanditist B: –6.300 € Verlust Kommanditist C: –6.300 € Verlust Frage: Müssen der GewSt-Messbetrag und die Gewerbesteuer zwangsweise auf die Gesellschafter entsprechend der Beteiligung verteilt werden, oder kann der GewSt-Messbetrag und die Gewerbesteuer voll dem Komplementär A zugerechnet werden?
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