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Betriebsaufspaltung,Einstimmigkeitsabrede

Sachverhalt: Die T ist mit 100 % an der T-GmbH beteiligt. Die T-GmbH ist Mieterin eines Grundstücks mit Büro-, Produktions- und Lagergebäude. Die T gründet mit ihrem Lebenspartner K (nicht verheiratet, gmeinsame Wohnung) eine GbR. An der GbR ist die T mit 90 % und ihr Lebenspartner mit 10 % beteiligt. Die GbR erwirbt das Grundstück mit Gebäuden. Im GbR-Gesellschaftsvertrag soll eine Einstimmigkeitsabrede vereinbart werden und die Geschäftsführung muss durch beide GbR-Gesellschafter gemeinschaftlich ausgeübt werden muss. Weiter ist vorgesehen, dass die T bestimmen kann, wer die Anteile übernehmen soll, falls der K verstirbt bzw. aus der GbR ausscheiden möchte. Frage: Wird mit dieser Gestaltung über eine 10-%-Beteiligung mit 100%iger Sicherheit eine steuerliche Betriebsaufspaltung ausgeschlossen? Zusatzfrage: Wäre es unschädlich, die täglichen Geschäfte der GbR durch die T wahrnehmen zu lassen und bspw. nur bei Bestellungen über 1.000 € die Zustimmung beider Gesellschafter vorzusehen? Wir möchten keinerlei Risiko eingehen und werden dies ablehnen, wenn durch eine solche faktische Geschäftsführung für kleinere Alltagsgeschäfte eine steuerliche Betriebsaufspaltung entstehen könnte. Die Frage der T war nur, ob die GbR tatsächlich bei jedem einzelnen Geschäftsvorfall nur durch beide Gesellschafter vertreten werden darf.
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