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Betriebsverpachtung im Ganzen,Rechtsnachfolger,begünstigter Steuersatz

Mein Mandant hat seit Juli 2019 einen Gewerbebetrieb (Kiosk) im Ganzen verpachtet (Immobilie inkl. Einrichtung des Kiosks). Im Februar diesen Jahres ist mein Mandant verstorben. Alleinige Erbin ist die Ehefrau meines Mandanten. Sie plant, als Rechtsnachfolgerin die Verpachtung fortzuführen. Dies ist meines Erachtens möglich, da der Tod des Verpächters nicht zur zwangsweisen Beendigung der Verpachtung führt. Meine Frage ist nun, sollte die Ehefrau nach einigen Jahren die Verpachtung beenden und die Betriebsaufgabe erklären, würden ihr dann ebenfalls der Freibetrag nach § 16 EStG und die Vergünstigungen des § 34 EStG in Form des halben Steuersatzes oder der Fünftelregelung zustehen? (Sie hat in der Vergangenheit beide noch nicht in Anspruch genommen.)
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