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Brandmeldeanlage,Bilanzierung,Unselbständiger Gebäudeteil

Ein Mandant betreibt ein Bowling-Center in gemieteten Räumen. Nun muss die Brandmeldeanlage aufgrund gesetzlicher Vorschriften angepasst werden. Im Wesentlichen wird die Brandmeldeanlage erneuert, Kosten rund 25.000 €. Die Kosten trägt der Mieter. Nach unserer Auffassung ist eine Brandmeldeanlage ein Gebäudebestandteil. Wenn dieses nun wie ein Fenster durch den Mieter erneuert wird, liegt Erhaltungsaufwand vor, die Brandmeldeanlage muss nicht aktiviert werden – oder wie beurteilen Sie das?
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