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Anwendung von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG,Stromverkauf durch BHKW

Wir betreuen eine vermögensverwaltende GmbH (im BV sind drei Objekte, die vermietet werden), die vor Kurzem mit einem Bauträger einen Vertrag zum Bau eines Wohnhauses mit acht WE abgeschlossen hat. Neben diesem Gebäude soll wohl noch ein baugleiches Gebäude entstehen, welches voraussichtlich der Bauträger selbst vermieten möchte. Beide Gebäude sind über eine Tiefgarage verbunden, in der auch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) untergebracht werden soll. Neben der Wärmegewinnung für die 16 WE soll der mit dem BHKW erzeugte Strom im Gebäude verbraucht (noch unklar, ob Lieferung auch an Mieter oder nur für sonstigen Hausstrom) und im Übrigen in das öffentliche Netz eingespeist werden. In der Historie hat die GmbH die erweiterten GewSt-Kürzung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch genommen. Da mit dem vorstehenden Gebäude und hier insbesondere mit dem BHKW beabsichtigt ist, Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen, und wir davon ausgehen, dass die Wärme-/Stromlieferung an die Mieter mit einem Gewinnaufschlag erfolgt, würde die GmbH insoweit gewerbliche Einkünfte generieren, die zur Versagung des gewerbesteuerlichen Kürzungsvorteils führen. Fragen: 1. Sehen Sie bei der vorstehenden Variante und hier insbesondere bei der Erzeugung und Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz auch die Gefahr der Versagung von § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG? 2. Könnte man die gewerbesteuerliche Konsequenz umgehen, indem die Eigentümergemeinschaft das BHKW an einen Dritten verpachtet und dieser Dritte die Wärme und den Strom an die Mieter liefert bzw. in das öffentliche Netz einspeist? Nach meinem Kenntnisstand wird die Vermietung des BHKW unter den Einkünften aus V+V (§ 21 Abs. 1 Nur. 2 EStG) subsumiert, weshalb die Verpachtung eigentlich funktionieren müsste. Ob die Vermietung einer Betriebsvorrichtung (BHKW) auch gewerbesteuerlich möglich ist, ohne den § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG zu gefährden, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis. 3. Ist die unter 2. dargestellte Variante als Contractor-Modell zu verstehen?
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