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Sonderbetriebsvermögen,Einbringung Privatvermögen,Gesellschaftsrechte

Unser Mandant bringt seine Immobilie im Wege eines notariellen Veräußerungsgeschäfts in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ein. Der Kaufpreis wird vom Gesellschafter gestundet. Rechtsgrundlage ist ein Darlehensvertrag, der fremdüblich ist. Fraglich ist, ob damit steuerliche Konsequenzen verbunden sind. Meines Erachtens ist die Veräußerung und das Anschaffungsgeschäft mit dem Merkmal Entgeltlichkeit vollumfänglich anzuerkennen. Nur für den Fall, dass die Personengesellschaft wirtschaftlich die Schuld nicht tragen würde, weil das Darlehen nicht bedient wird oder später darauf verzichtet wird, würde ein unentgeltlicher Einlagevorgang vorliegen. Der Zinsaufwand bei dem Darlehen stellt eine Sonderbetriebseinnahme dar. Ich bitte um Stellungnahme und ggf. ergänzende Hinweise. Variante: Die Einbringung erfolgt gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten durch Verbuchung der Einlage auf einem dafür relevanten Kapitalkonto. In den Folgejahren werden von diesem Kapitalkonto Entnahmen getätigt. Sind mit den Entnahmen steuerliche Folgen verbunden?
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