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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Einkünfte aus Selbständigkeit

Mandant hat als Ingenieur ein technisches Gerät (Ventile für Pumpen) beim Patentamt angemeldet. Die bisher entstandenen Kosten hat er als Einzelunternehmer in seiner Einkommensteuererklärung als Verlust geltend gemacht. Einnahmen wurden noch nicht erzielt. Zur Haftungsminderung möchte er als Komplementär (GmbH) und Kommanditist eine GmbH & Co. KG gründen, auf die das Patent übertragen werden soll. Die GmbH & Co. KG wird dann Lizenzen für die Nutzung des Patents von fremden Lizenznehmern verlangen. Daneben wird der Mandant technische Zeichnungen und Berechnungen für Pumpen und Turbinen erstellen und diese an die GmbH & Co. KG verkaufen, die diese wiederum an Dritte veräußern wird. Erzielt der Mandant bzw. die GmbH & Co. KG gewerbliche Einkünfte aus der Lizenzvergabe des Patents? Kann der Mandant in seinem Namen und die GmbH & Co. KG (durch den Mandanten als Kommanditist) gleichzeitig nebeneinander dieselben Dienstleistungen (Beratung, Berechnungen, Zeichnungen) anbieten, so dass der Mandant und die GmbH & Co. KG jeweils ihre eigenen Einnahmen erzielen, die letztendlich aber alle vom Mandanten erbracht werden?
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