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§ 7g EStG,schädliche Verwendung,Vermietung

Ein Mandantenehepaar hat eine Firmengruppe und hat die Firmen-Pkws beim Einzelunternehmen „gewerbliche Vermietung“ der Ehefrau gepoolt, um Versicherungsvorteile zu erzielen und der Ehefrau zusätzliche Barmittel zuzuführen. Die Pkws werden von der Ehefrau im Betriebsvermögen angeschafft und an die verschiedenen GmbHs für in der Regel drei Jahre vermietet. Nun überlegt die Ehefrau, einen Investitionsabzugsbetrag für einen zukünftigen Kauf von Pkws zu bilden. Frage: Nur, um sicher zu gehen: Der Ansatz eines Investitionsabzugsbetrages erscheint mir nicht zulässig, da die Wirtschaftsgüter nicht im Betriebsvermögen der Steuerpflichtigen verbleiben wegen der Vermietung. Liege ich da richtig?
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