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gewerbliche Prägung,Vermögensverwaltung,Veräußerungsgewinn

Eine GmbH & Co. KG soll verkauft werden. Diese verpachtet ein Betriebsgrundstück nebst Gebäuden an eine GmbH. Nebenbei vermietet sie auf demselben Grundstück Stellplätze für Wohnwagen/Caravans an Privatleute. Sie erzielt hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nutzt die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Grundstücksunternehmen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG. Mit der Geschäftsführung der GmbH & Co. KG beauftragt ist die Komplementär-GmbH, Gesellschafter dieser sind die natürlichen Person A und B (Anteil am Stammkapital je 50 %). A ist zudem der Geschäftsführer. Kommanditisten der GmbH & Co. KG sind zu gleichen Anteilen ebenfalls die beiden Personen A und B. Die Anteile werden jeweils im Privatvermögen gehalten. Die GmbH & Co. KG soll nun in Gänze verkauft werden. Dies ist m.E. gewerbesteuerfrei (§ 7 Satz 2 GewStG). Fraglich ist nun die einkommensteuerliche Handhabung. Nach § 16 EStG ist der Verkauf grundsätzlich steuerpflichtig, wenn es sich um eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG handelt (ggf. Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG oder Fünftelregelung). Die Frage ist nun: Ist die GmbH & Co. KG – unabhängig von der Einkunftsart – als vermögensverwaltende Personengesellschaft anzusehen, da faktisch lediglich das Betriebsgrundstück verpachtet wird?
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