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Aktivierung,Betriebsvermögen,notwendiges

Mein Mandant ist seit 30 Jahren Einzelunternehmer als Holzhandwerker (Möbelrestaurierung u.a.). Sein Unternehmen betreibt er in einer Werkstatt, die sich auf dem Grundstück seiner Mutter befindet. Das Gebäude gehört auch seiner Mutter. Die Mutter hatte die Werkstatt unentgeltlich ihrem Sohn zur betrieblichen Nutzung überlassen. Im Jahr 2019 ist die Mutter verstorben, was mir mein Mandant erst jetzt mitgeteilt hat. Das Grundstück erbt mein Mandant zur Hälfte mit seiner Schwester zusammen. Auf dem geerbten Grundstück steht noch ein Wohnhaus, und es gehört ein Garten dazu. Der betrieblich genutzte Teil beträgt flächen- und wertmäßig weniger als 50 %. Durch den Erbfall müsste doch jetzt der betrieblich genutzte Grundstücksteil von meinem Mandanten in seinem Betriebsvermögen aktiviert werden. Ist das vermeidbar? Wie ist die Vorgehensweise? Ich erstelle zurzeit den Jahresabschluss für 2020. Die Steuerbescheide für 2019 sind bestandskräftig.
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