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Musiker,Gewerbebetrieb

Der Musiker möchte zukünftig nicht mehr nur von reinen Gagen leben, sondern auch eigene Konzerte veranstalten. Hierbei kümmert er sich um eine Location (und alles was dazugehört), den Verkauf der Tickets und tritt selber als einziger Künstler auf. Das Geld der Tickets bekommt er, womit er sich selbst und die Unkosten zahlt. Inwiefern handelt es sich hierbei weiterhin um eine künstlerische (freiberufliche) Tätigkeit des § 18 I S. 2 EStG, oder wäre dies dann eine gewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 15 EStG (wie Konzertveranstalter/Eventmanager)? Variante: Der Musiker veranstaltet die Konzerte nicht nur für sich, sondern auch andere Künstler treten im Rahmen der Veranstaltung auf. Führt das zu einer anderen Beurteilung?
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