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Einkommensteuer,Einkunftsart,Abfärbung

An einer Physiotherapie sind A und B je zu 50 % beteiligt. Bis 31.07.2019 erfüllt nur A die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit, daher gewerbliche Einkünfte der GbR mit Gewerbesteuerpflicht bis 2018. Per 31.07.2019 hat der (schädliche) B seine Anteile auf C übertragen. A und C erfüllen beide die Voraussetzungen einer freiberuflichen Tätigkeit. Erzielt die GbR dann ab 01.08.2019 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, oder gilt die Gewerblichkeit für das gesamte Jahr bzw. sogar darüber hinaus?
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